Vor 40 Tagen begann die Mahnwache vor der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Sissach-Gelterkinden. Sie erregte viel Aufmerksamkeit und löste inner- und ausserhalb der Behörden einen Nachdenkprozess aus. Das hat die Situation der Söhne von Frau Honegger positiv beeinflusst. Die Mahnwache wurde deshalb vorläufig sistiert.
Immer mehr Menschen erkennen: Rechtlich, rechtsstaatlich, medizinisch und menschlich ist eine Zwangsimpfung der beiden Buben (9 und 11) nicht zu rechtfertigen.
Die KESB hat nach wochenlangem Schweigen am 19. Oktober den Kindern zumindest freies Geleit auf dem Schulweg und in der Schule garantiert, so dass die beiden nicht mehr damit rechnen müssen, mit Polizeigewalt zum Impfarzt gebracht zu werden.
Entscheidend war aber wohl die Haltung der Polizei, die früh zugesichert hatte, sich nicht missbrauchen zu lassen und stets verhältnismässig vorzugehen. Dies hat die Situation beruhigt und die beiden Buben gehen seit dem 20. Oktober wieder unbesorgt zur Schule. Wir haben hier, hier, hier, hier, hier und hier bereits über den Fall berichtet.
Besonders auffällig an dem Fall ist die Art und Weise, wie gewählte Behördenvertreter versuchen, sich wegzuducken und den «Schwarzen Peter» weiterzureichen.
Die 29-jährige SVP-Politikerin Sarah Regez, die bei den Nationalratswahlen ein sehr gutes Ergebnis erzielt hat, berichtete von der Gemeindeversammlung in Sissach. Dort habe sich ein Bürger darüber beschwert, dass ein Brief in dieser Sache von der Gemeinde nicht beantwortet werde. Auch die für die KESB zuständige Regierungsrätin des Kantons Baselland schweigt dazu. Regez ist zusammen mit der ehemaligen Grünen Laura Grazioli eine der wenigen Politikerinnen, die sich zum Fall geäussert und sich für die beiden Buben eingesetzt haben.
So hat sich die Situation zwar entspannt und es ist eine Art Alltag eingekehrt, aber das Problem ist nicht gelöst: Es existiert nämlich ein Bundesgerichtsurteil, das zwar eine Zwangsimpfung vorschreibt, aber mit Formfehlern behaftet ist.
Die beiden Buben wurden in dem Verfahren nie angehört, wie es die UNO-Menschenrechtskonvention vorschreibt. Und das Urteil wurde in einer Zeit gefällt, als Behördenvertreter betonten, dass es Impfungen unter Polizeigewalt nie geben würde, und als man entschieden hatte, dass schon Zehnjährige beim Entscheid für eine Covid-«Impfung» die Eltern übergehen dürfen.
Das Bundesgerichtsurteil bezieht sich jedoch auf die Masernimpfung. Deshalb kann dafür nur ein Masern-Einzelimpfstoff verwendet werden. Und hier gibt es in der Schweiz genau ein Produkt, das dafür zugelassen ist. Dieses Produkt ist nun aus verschiedenen Gründen umstritten und der Verein PIU, der bei der Zulassungsstelle Swissmedic entsprechend Akteneinsicht verlangte, strebt einen Entzug dieser Zulassung an.